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31.01.2005
Wettbewerbsrecht, Arzneimittelrecht
Kammergericht versagt niederländischem Apotheker den Versand von Arzneien nach Deutschland
Versandhandel mit Arzneien im Internet weiter möglich
Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts dürfen niederländische Apotheken keine apotheken- oder rezeptpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken.
Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben. Die Internet-Aktivitäten verstießen gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Werbeverbot trugen die Kläger vor.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Versandhandels wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht.
Der Versandhandel scheint durch das Urteil aber nicht zum Erliegen zu kommen.
Die Klage richtete sich gegen den Doc-Morris-Mitgründer Jacques Waterval und nicht gegen Doc Morris selbst. Waterval ist inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Internet-Apotheken in der EU könnten daher ihre Medikamente weiter grenzüberschreitend vertreiben.
Nachtrag:
Vgl. zum Thema auch die neuere Entscheidung des LG Frankfurt, Urt. v. 21.07.2006: Internetapotheke darf apothekenpflichtige Medikamente per Versandhandel vertreiben
Quelle:ra-online
Angaben zum Gericht:
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