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04.04.2005
Sozialrecht
Bundesagentur für Arbeit darf Arbeitslosengeld II nicht wegen Mutmaßungen über etwaiges Vermögen verweigern
Das Arbeitslosengeld II darf nicht aufgrund von Spekulationen über ein etwaig vorhandenes Vermögen des Antragstellers verweigert werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Zweifel der Behörde an der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers seien nicht ausreichend, um dem Antragsteller die Beweislast für seine Vermögenslosigkeit aufzuerlegen.
Zunächst sei die Behörde gem. § 20 SGB X verpflichtet, den Sachverhalt umfassend von Amts wegen aufzuklären. Würden danach tatsächlich berechtigte Zweifel an der Bedürftigkeit des Antragstellers bestehen, müsse die Behörde dem Antragsteller aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Antrag genehmigt werden würde.
Quelle:Bericht der ra-online Redaktion
Angaben zum Gericht:
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