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13.04.2005
Sozialrecht
Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR nicht verkaufen. Das hat das Sozialgericht Aurich entschieden.
Es handelte sich dabei um einen PKW der Marke Skoda Octavia (Erstzulassung 27.06.2003). Der Wagen wurde im Juni 2003 als Neufahrzeug für 17.100 EUR gekauft.
Das Gericht hielt das Fahrzeug für "angemessen". Es sei wenig sinnvoll, diesen Wagen gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel aber reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.
siehe hierzu auch
SG Detmold: Arbeitslosengeld II: PKW muss nicht veräußert werden
SG Aachen: Höherwertige Mittelklassefahrzeuge sind bei ALG-II-Empfängern als Vermögen zu berücksichtigen
Quelle:Bericht der ra-online Redaktion
Angaben zum Gericht:
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