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Urteilsarchiv

27.07.2005

Sozialrecht

Arbeitslosengeld II: Eigenheimzulage ist kein Einkommen

Die Eigenheimzulage darf nicht als Einkommen auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg am 07.07.2005

Die Zulage diene ausschließlich zur Förderung der Anschaffung eines selbstgenutzten Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts.

Entsprechend urteilte auch schon das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen (Beschluss vom 15.04.2005: Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II ).

Quelle:Bericht der ra-online Redaktion

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Landessozialgericht Hamburg
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:07.07.2005
  • Aktenzeichen:L 5 B 116/05 ER AS

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