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09.09.2005
Sozialrecht
Arbeitslosengeld II: Kein Doppelbezug von AlG II und Existenzgründungszuschuss
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (AlG II) und ein Existenzgründungszuschuss dienen beide der Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Der Bezug beider Leistungen für den gleichen Zeitraum ist daher ausgeschlossen. Mit dieser Begründung wies das Hessische Landessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde eines Mannes zurück.
Der Antragsteller beantragte bei der Kommune AlG II und bei der Bundesagentur für
Arbeit einen Existenzgründungszuschuss. Nachdem die Stadt davon erfahren hatte, berücksichtigte
sie den Existenzgründungszuschuss bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als
Einkommen des Antragstellers.
Das Begehren des Mannes, sowohl den Existenzgründungszuschuss als auch das Arbeitslosengeld
in voller Höhe für den gleichen Zeitraum zu behalten, war erfolglos. Zur Begründung
führte das Gericht aus, das AlG II umfasse Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
und zur Eingliederung in Arbeit. Die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses diene
jedoch ebenfalls der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Da beide Leistungen dem gleichen
Zweck dienten, sei ein Doppelbezug im gleichen Zeitraum nicht möglich.
Quelle:Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.08.2005
Angaben zum Gericht:
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